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Die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland
Die Berufsausbildungsverträge werden zuerst an die zuständige Innung gesendet. Die Überprüfungen der Ausbildungsverträge erfolgt über die entsprechenden Kreishandwerkerschaft. Nach dieser Bearbeitung erfolgt die Eintragung in die Lehrlingsrolle durch die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland.

Folgende Ausbildungsverträge werden direkt von der Handwerkskammer eingetragen:

  • Automobilkauffrau/-mann
  • Bodenleger/-in
  • Bürokauffrau/-mann
  • Drucker/-in
  • Kosmetiker/-in
  • Maskenbildner/-in
  • Mechatroniker/-in
  • Mediengestalter/-in für Digital- und Printmedien
  • Technische/-r Zeichner/-in
  • Trockenbaumonteur/-in
  • Holzbearbeiter/-in
  • Metallbearbeiter/-in
  • Metallfeinbearbeiter/-in
  • Bearbeiter/-in für Gas- und Wasserinstallation
  • Bearbeiter/-in für Elektroinstallationen
  • Kraftfahrzeugbearbeiter/-in

Darüber hinaus werden alle Anschluss-, Umschulungs- und Praktikaverträge bei uns direkt eingetragen.

Jegliche Vertragsänderung ob Verkürzung, Verlängerung der Lehrzeit oder Löschung der Auszubildenden wird von uns bearbeitet und dementsprechend in der Lehrlingsrolle vermerkt.

Bei weiteren Fragen zur Eintragung, Löschung oder Vertragsänderungen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.

 

Lehrlingsrolle


Ihre Ansprechpartnerin:

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland

Andrea de Joung


Tel.:
0541 6929-502

Fax:
0541 40913-23

E-Mail:
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Verkürzung/Verlängerung der Lehrzeit


Ihre Ansprechpartnerin:

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland

Claudia Hinz


Tel.:
0541 6929-501

Fax:
0541 40913-22

E-Mail:
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