Home > Berufsausbildung > Begabtenförderung
Begabtenförderung

Wer kann sich bewerben?

Aufnahmealter

Das Programm richtet sich an junge Berufsabsolventen, die eine besondere Begabung erkennen lassen. Daher ist das Aufnahmealter auf 24 Jahre beschränkt. Bestimmte Zeiten können jedoch auf das Alter angerechnet werden. Die Anrechnungszeiten sind auf maximal 3 Jahre begrenzt. Wer zum Aufnahmezeitpunkt das 28. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr aufgenommen werden.

 

Berufsabschluss

In die Begabtenförderung kann als Stipendiat aufgenommen werden, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf besonders erfolgreich abgeschlossen hat:

Anerkannte Ausbildungsberufe sind:

Berufe auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder

der Handwerksordnung (HwO) oder

ein bundesgesetzlich geregelter Fachberuf im Gesundheitswesen

 

Zuständig ist

Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eines Interessenten oder Antragstellers eingetragen war, ist zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung.

Für die Gesundheitsfachberufe ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung selbst zuständige Stelle.

 

Qualifizierung

Die Qualifizierung wird nachgewiesen

durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), dies entspricht einem Mindestergebnis von 87 Punkten.

oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.

Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze vorhanden sind, kann die zuständige Stelle die Mindestnote absenken oder ein Auswahlgremium bilden.

 

Anrechenbare Zeiten

Auf das Aufnahmealter können maximal 3 Jahre angerechnet werden. Anrechenbare Zeiten sind:

Mutterschutz- und Erziehungszeiten

Grundwehr- / Zivildienst

FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr)

Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in

Schwerwiegende Erkrankung von mehr als 3 Monaten Dauer

Besuch beruflicher Vollzeitschulen

Merke: Wer das 28. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr aufgenommen werden!

 

Wer kann sich NICHT bewerben?

Wenn Sie an einer Fachhochschule oder Hochschule immatrikuliert sind, sind Sie im Sinne des Programms ein Student und können nicht aufgenommen werden. Ob Sie neben dem Studium berufstätig sind, ist dabei unerheblich.

Dies gilt auch, wenn Sie ein Studium bei der Fernuniversität Hagen durchführen oder ein Bachelor-Degree an einer ausländischen Fach- oder Hochschule (z.B. Hoogescool Amsterdam) anstreben.

Akademiker

Wenn Sie über einen akademischen Abschluss verfügen, können Sie sich nicht bewerben.

Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Gefördert werden grundsätzlich berufsbegleitende Weiterbildungen. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis von weniger als 15 Stunden Wochenarbeitszeit ist nicht ausreichend. Aber: Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie sich für das Programm bewerben. Voraussetzung: Sie weisen uns Ihre Arbeitslosigkeit nach und belegen mit dem Nachweis, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Personen über 28 Jahre

Wer zum Aufnahmezeitpunkt das 28. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr aufgenommen werden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.begabtenfoerderung.de.

 

Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterin der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland.


Ihre Ansprechpartnerin:

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland

Claudia Hinz


Tel.:
0541 6929-501

Fax:
0541 40913-22

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.