| Schlichtungsstelle |
|
Bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland ist eine Schlichtungsstelle nach § 91 Abs. 1 Nr. 11 HWO eingerichtet, die bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben mit dem Sitz im Bezirk der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland und deren Auftraggebern von einer Partei angerufen werden kann. Ziel der Schlichtung ist es, im beiderseitigen Interesse außergerichtlich eine kurzfristige, gütliche Lösung der Streitigkeit herbeizuführen und so langwierige, kostenintensive Prozesse zu vermeiden. Das Schlichtungsverfahren ist an keine bestimmte Form gebunden, wird aber im Regelfall schriftlich durchgeführt. Für das Schlichtungsverfahren entstehen keine Kosten. Soweit allerdings auf Wunsch einer oder beider Parteien ein Sachverständiger hinzugezogen wird, sind diese Kosten von dem bzw. den Auftraggeber/n des Sachverständigen zu tragen. Soll ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, richten Sie bitte ein kurzes Anschreiben mit Sachverhaltsschilderung nebst Kopien von Rechnungen und etwaig schon vorhandenen Schriftverkehrs an:
49088 Osnabrück Ihre Ansprechpartner/in:Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Ortrud Lehmann Sabine Meyer Mareike Vornholt |



