| Betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung: Wie viel ist ein Handwerksbetrieb eigentlich wert? |
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Wenn Sie vor dem Verkauf Ihres Unternehmens stehen oder aber ein Unternehmen erwerben möchten, rückt sehr bald die Frage nach dem Wert bzw. dem Kaufpreis des Unternehmens in den Mittelpunkt der Überlegungen. Informieren Sie sich daher über: "AWH-Standard" Um bei Unternehmensbewertungen der besonderen Situation im Handwerk gerecht zu werden, hat der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) zusammen mit einem Arbeitskreis von Betriebswirtschaftlichen Beratern der Handwerkskammern einen Bewertungsstandard - den "AWH-Standard" - (Arbeitskreis Wertermittlung Handwerk) geschaffen. Grundlage dieses AWH-Standards ist das Ertragswert-Verfahren. Informationen dazu finden Sie im Themenfeld "Wertermittlung" des "Beratungs- und Informationssystems im Handwerk" - BIS. Unternehmenswert Der auf diese Weise ermittelte Ertrag wird kapitalisiert und stellt dann den Unternehmenswert dar. Der so ermittelte Unternehmenswert beinhaltet alle Grundlagen des Unternehmens als intakte Einkommensquelle. Dies sind insbesondere das Anlagevermögen allerdings ohne Grundstücke und Gebäude und der betriebsnotwendigen Waren- und Materialbestände. Bei Übernahme von zusätzlichen Werten (z. B. Forderungen, teilfertige Leistungen) und Verbindlichkeiten ist der ermittelte Betrag um die betreffenden Werte zu berichtigen. SubstanzwertIn der Bewertungspraxis wird häufig vom Substanzwert gesprochen. Der Substanzwert ergibt sich aus der Bewertung der vorhandenen Wirtschaftsgüter des Anlage- sowie Umlaufvermögens zum Verkehrswert. Der Substanzwert (Zeitwert der Vermögensgegenstände) ist zwar ein Teil des Gesamtwertes eines Unternehmens, hat aber im Rahmen der gesamten Unternehmensbewertung lediglich eine Hilfsfunktion. Nur in bestimmten Situationen stellt der Substanzwert für Sie den Unternehmenswert dar und zwar,
Weiterhin können durch die Ermittlung des Substanzwertes die steuerliche Abschreibungen und Zinsen durch kalkulatorisch richtige Werte ersetzt werden. FirmenwertDer so genannte Firmenwert (auch Good-will) ist der Wert, den ein Übernehmer bereit wäre über den Wert der Substanz hinaus zu zahlen, z. B. für eine bestehende Organisation, den Kundenstamm, Standort, Bekanntheitsgrad, für Abnahmeverträge, Know-how usw. Ein Firmenwert ergibt sich nur dann, wenn der Ertragswert höher ist als der Substanzwert. Marktwert Der ermittelte Unternehmenswert ist lediglich als Grundlage für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen anzusehen und ist kein Marktpreis. Der tatsächlich Marktwert (= Marktpreis) eines Unternehmens ist immer der Preis, auf den sich Übergeber und Übernehmer verständigen können - im freien Spiel von Angebot und Nachfrage. Vorgehen bei der WertermittlungBei einer Unternehmensbewertung gehen die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammern in folgenden Schritten vor:
Folgende Dokumente stehen Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung: Fragebogen zur Unternehmensbewertung
Haben Sie Fragen zum Thema? Dannn rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Unsere betriebswirtschaftlichen Berater helfen Ihnen gern. Ihre Ansprechpartner:Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Ansgar Göbel
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