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Betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung: Wie viel ist ein Handwerksbetrieb eigentlich wert?

Wenn Sie vor dem Verkauf Ihres Unternehmens stehen oder aber ein Unternehmen erwerben möchten, rückt sehr bald die Frage nach dem Wert bzw. dem Kaufpreis des Unternehmens in den Mittelpunkt der Überlegungen.

Eine Unternehmensbewertung liefert dabei wichtige Anhaltspunkte. Außerdem kann die Unternehmensbewertung für Sie Argumente zur Begründung und Durchsetzbarkeit eines bestimmten Preises zur Verfügung stellen - und das macht die Unternehmensbewertung in der Verhandlung um einen beiderseitig akzeptierten Kaufpreis geradezu unentbehrlich.

Informieren Sie sich daher über:

"AWH-Standard"

Um bei Unternehmensbewertungen der besonderen Situation im Handwerk gerecht zu werden, hat der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) zusammen mit einem Arbeitskreis von Betriebswirtschaftlichen Beratern der Handwerkskammern einen Bewertungsstandard - den "AWH-Standard" - (Arbeitskreis Wertermittlung Handwerk) geschaffen. Grundlage dieses AWH-Standards ist das Ertragswert-Verfahren. Informationen dazu finden Sie im Themenfeld "Wertermittlung" des "Beratungs- und Informationssystems im Handwerk" - BIS.

Die Ermittlung des Ertragswertes erfolgt in diesem Verfahren durch die Fortschreibung der bereinigten Vergangenheitsergebnisse in die Zukunft und ergibt sich als Barwert aller vom Unternehmen zukünftig zu erzielenden Einnahmen-Überschüsse.


Unternehmenswert

Der auf diese Weise ermittelte Ertrag wird kapitalisiert und stellt dann den Unternehmenswert dar. Der so ermittelte Unternehmenswert beinhaltet alle Grundlagen des Unternehmens als intakte Einkommensquelle. Dies sind insbesondere das Anlagevermögen allerdings ohne Grundstücke und Gebäude und der betriebsnotwendigen Waren- und Materialbestände. Bei Übernahme von zusätzlichen Werten (z. B. Forderungen, teilfertige Leistungen) und Verbindlichkeiten ist der ermittelte Betrag um die betreffenden Werte zu berichtigen.

Substanzwert

In der Bewertungspraxis wird häufig vom Substanzwert gesprochen. Der Substanzwert ergibt sich aus der Bewertung der vorhandenen Wirtschaftsgüter des Anlage- sowie Umlaufvermögens zum Verkehrswert. Der Substanzwert (Zeitwert der Vermögensgegenstände) ist zwar ein Teil des Gesamtwertes eines Unternehmens, hat aber im Rahmen der gesamten Unternehmensbewertung lediglich eine Hilfsfunktion.

Nur in bestimmten Situationen stellt der Substanzwert für Sie den Unternehmenswert dar und zwar,

 

  • wenn der überwiegende Teil des Unternehmensvermögens aus Immobilien und Anlagen besteht bzw.
  • als Mindestwert, wenn der Ertragswert des Unternehmens kleiner als der Substanzwert oder negativ ist.

Weiterhin können durch die Ermittlung des Substanzwertes die steuerliche Abschreibungen und Zinsen durch kalkulatorisch richtige Werte ersetzt werden.

Firmenwert

Der so genannte Firmenwert (auch Good-will) ist der Wert, den ein Übernehmer bereit wäre über den Wert der Substanz hinaus zu zahlen, z. B. für eine bestehende Organisation, den Kundenstamm, Standort, Bekanntheitsgrad, für Abnahmeverträge, Know-how usw.

Ein Firmenwert ergibt sich nur dann, wenn der Ertragswert höher ist als der Substanzwert.

Marktwert

Der ermittelte Unternehmenswert ist lediglich als Grundlage für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen anzusehen und ist kein Marktpreis. Der tatsächlich Marktwert (= Marktpreis) eines Unternehmens ist immer der Preis, auf den sich Übergeber und Übernehmer verständigen können - im freien Spiel von Angebot und Nachfrage.

Vorgehen bei der Wertermittlung

Bei einer Unternehmensbewertung gehen die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammern in folgenden Schritten vor:

  1. Sie erteilen uns einen Bewertungsauftrag.
  2. Wir erhalten von Ihnen Information zum Unternehmen und zur Beurteilung der wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse.
  3. Wir beschreiben und erläutern Ihnen das Bewertungsverfahren und die Bewertungsmethodik.
  4. Wir erfassen die Buchwerte, die Verkehrswerte und die Restnutzungsdauer aller Vermögensgegenstände.
  5. Wir erfassen die Buchwerte der Verbindlichkeiten.
  6. Wir erfassen die Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei bis vier Geschäftsjahre.
  7. Wir berechnen die kalkulatorischen Kosten (Unternehmerlohn, Abschreibungen, Miete, Zinsen).
  8. Wir korrigieren die steuerlichen Werte um betriebswirtschaftlich und kalkulatorisch richtige Ansätze und erfassen eindeutig erkennbare und feststellbare Veränderungen in der zukünftigen Umsatz- und Kostenstruktur.
  9. Wir ermitteln den Kapitalisierungs- Zinssatzes.
  10. Abschließend wird der Ertragswert berechnet.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung:

Fragebogen zur Unternehmensbewertung

icon Unternehmensbewertung - Fragebogen


Handbuch zur Unternehmensbewertung im Handwerk (AWH-Standard 4.2) vom 01.04.2010

icon Unternehmensbewertung - Handbuch

Haben Sie Fragen zum Thema? Dannn rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Unsere betriebswirtschaftlichen Berater helfen Ihnen gern.

Ihre Ansprechpartner:

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland

Ansgar Göbel


Tel.:
0541 6929-920
Fax:
0541 40913-50

E-Mail:
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Manfred Hein


Tel.:
0541 6929-910
Fax:
0541 40913-49

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