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Umweltzone in
Osnabrück ab
dem 4. Januar 2010
Widerspruch gegen bafa-Ablehnungsbescheid einlegen - Noch gibt es Chancen auf Förderung
Immobilienbesitzer, die in diesem Jahr eine mit erneuerbaren Energien-Wärmebetriebene Anlage installiert haben (Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpe, MiniBHKW) und dafür einen Förderantrag im Marktanreizprogramm (MAP) des Bundes gestellt haben, müssen aufpassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) verschickt in diesen Tagen entgegen allen Erwartungen Ablehnungsbescheide für vorliegende MAPAnträge. Wenn der Antragsteller dagegen nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, wird sein Antrag auch bei Freigabe der Mittel nicht mehr berücksichtigt. Darauf weist die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Betriebe und Kunden des Handwerks hin.

Ob in dem Fall einer späteren Freigabe der Mittel ein neuer Antrag gestellt werden könnte, ist unklar. Förderungen im Rahmen des MAP wur-den bekanntermaßen Anfang Mai gestoppt, nachdem das Programm im Bundeshaushalt mit einer Haushaltssperre belegt wurde. Um ihren Anspruch zu wahren, sollten Antragsteller auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen, rät die Handwerkskammer. Noch sei die letzte Entscheidung über Fortführung bzw. Stopp des MAP nicht gefallen. Die Handwerkskammer wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Haushaltssperre wieder aufgehoben wird.