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Das System der Dualen Berufsausbildung

Die qualifizierte Berufsausbildung der Jugendlichen wird in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen mit staatlich geregelten Inhalten und Anforderungen durchgeführt. Sie dauert dreieinhalb bzw. drei Jahre. Die Ausbildungsberufe werden nur staatlich anerkannt, wenn sie einheitlich und branchenübergreifend eine berufliche Qualifizierung sicherstellen. Das sichert einen einheitlichen Qualitätsstandard, schafft Transparenz auf dem Arbeitsmarkt und gewährleistet ein einheitliches Niveau für die berufliche Weiterbildung.

Die Berufsausbildung wird im Dualen System durchgeführt. Sie findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Beide Lernorte sind miteinander verzahnt.

Die Berufsausbildung ist praxisnah gestaltet. Sie wird zu wesentlichen Teilen an den Arbeitsplätzen in den Betrieben durchgeführt. Die praktische Berufsausbildung findet unter betrieblichen Bedingungen und an Maschinen und Einrichtungen in den Betrieben statt.

Die im Betrieb zuständigen Ausbilder sind die Handwerksmeister, die ständig mit neuen technischen und beruflichen Anforderungen konfrontiert sind und ihr Wissen unmittelbar in die Ausbildung einbringen.

Ein Handwerksbetrieb wird als Ausbildungsbetrieb zugelassen, wenn er über fachlich und pädagogisch geeignete Meister verfügt, die den Anforderungen entsprechen. Der Betrieb muss nach Art und Ausstattung sowie nach Produktion in der Lage sein, die vorgeschriebenen Inhalte und Anforderungen der Ausbildungsverordnung vollständig zu vermitteln. Das bedeutet, nicht jeder Betrieb darf ausbilden, sondern nur derjenige, der die gestellten Anforderungen erfüllt.

Parallel zur praxisnahen Ausbildung im Betrieb geht der Lehrling zur Berufsschule. Dort werden die berufstheoretischen Inhalte und der allgemeinbildende Unterricht erteilt. Zwei Drittel entfallen auf die Fachausbildung, etwa ein Drittel auf die Allgemeinbildung. Die Lehrlinge werden in der Berufsschule so weit wie möglich zu Fachklassen zusammengefasst. Die wöchentlichen Berufsschultage können auch zu einem „Block“ zusammengefasst werden. Während des Blockunterrichts sind die Lehrlinge mehrere Wochen lang ausschließlich in der Schule und werden nur während der übrigen Zeit im Betrieb ausgebildet.

Nach der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule erhalten die Jugendlichen einen Abschluss in einem anerkannten Handwerksberuf. Die Ausbildung richtet sich in der Regel an die Erfordernisse der Arbeitswelt und ist gesellschaftlich orientiert. Die Ausbildung soll und hat sich auf die wandelnden Berufsanforderungen einzustellen, sie soll aber auch die persönlichen Entwicklungschancen des einzelnen fördern. Das bedeutet, dass die berufliche Bildung zukunftsorientiert sein soll, ohne die gegenwärtige Situation der Arbeitswelt zu vernachlässigen. Die Lehrlinge müssen fachlich befähigt werden, die zur Ausübung eines Berufes notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten, Erfahrungen und Fähigkeiten zu erwirken. Sie lernen, die sozialen Anforderungen am Arbeitsplatz und der Berufswelt zu bewältigen.

Die bestehenden rechtlichen Regelungen der Berufsausbildung sind im Berufsbildungsgesetz zusammengefasst, das seit 1969 besteht. Darin sind die Ausbildung in den Betrieben, die berufliche Fortbildung die Umschulung geregelt. Den betrieblichen Teil der Ausbildung regeln Ausbildungsordnungen als Rechtsverordnungen des Bundes.

Typisch für das Duale System der beruflichen Ausbildung ist es, dass die Beratung und Überwachung der Ausbildung sowie eine Reihe wichtiger Prüfungs- und Verwaltungsaufgaben nicht vom Staat, sondern durch die Selbstverwaltungsorgane des Handwerks durchgeführt werden.

Der schulische Teil wird inhaltlich durch Rahmenlehrpläne der Länder bestimmt. Die Ausbildungsordnungen werden auf Bundesebene mit den Rahmenlehrplänen für die Berufsschulen abgestimmt. Deshalb ist eine Ausbildung ohne schriftlichen Ausbildungsvertrag nicht zulässig. Im Ausbildungsvertrag sind die wesentlichen Punkte festgehalten. Dazu gehören:

  • die Dauer der Ausbildungszeit einschließlich der Probezeit, die mindestens einen Monat, längstens vier Monate beträgt,
  • die Angabe der Ausbildungsstätte,
  • die Pflichten des Ausbildungsbetriebes und des Ausbildenden,
  • die Pflichten des Lehrlings,
  • die Regelung der Vergütung und sonstigen Leistungen,
  • die tägliche Ausbildungszeit und der Urlaubsanspruch,
  • Hinweise zur Kündigung nach der Probezeit.

Ein Betrieb darf nur dann ausbilden, wenn der Meister persönlich und fachlich geeignet ist. Dazu gehört auch, dass er berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen kann. Wer selbst nicht ausbildet, muss einen entsprechend geeigneten Ausbilder bestellen.

Der Lehrling erhält vom Betrieb monatlich eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Vergütung wird in der Regel durch Tarifverträge festgelegt. Sie erhöht sich im Laufe der Zeit und berücksichtigt damit, dass der Jugendliche während seiner Ausbildung auch produktive Leistungen erbringt.

Zum Dualen System gehört die überbetriebliche Unterweisung. Weil die Anforderungen und die Berufsausbildung einem ständigen Wandel der Technik unterliegen, wird die betriebliche Ausbildung durch überbetriebliche Kurse ergänzt.

Die überbetriebliche Unterweisung wird im Bezirk der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland von der Kammer durchgeführt. Sie hat das Ziel, die Anpassung an die technische Entwicklung in den einzelnen Berufen zu erleichtern und die Qualität der Ausbildung zu steigern.

Die überbetriebliche Unterweisung in der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland erfolgt durch qualifizierte Handwerksmeister. Die Kosten werden zum Teil durch Zuschüsse des Bundes und des Landes aus Mitteln der Gewerbeförderung gedeckt. Die Teilnahme des Lehrlings an der überbetrieblichen Ausbildung ist - nach Beschluss in der Vollversammlung - Pflicht.

Jede Ausbildung endet mit Prüfungen, Lernerfolgskontrollen und Beurteilungen. Sie sind Bestandteile der beruflichen Ausbildungsgänge. Sie sollen Aufschluss über den vom Lehrling erreichten Lern- und Leistungsstand geben.


Zwischenprüfungen

In der Zwischenprüfung ist der Nachweis zu erbringen, dass der Ausbildungsplan bzw. die Ausbildungsordnung eingehalten und das festgelegte Ausbildungsziel zeitlich und sachlich erreicht wurde. Damit dient die Zwischenprüfung der Überwachung und Intensivierung der Berufsausbildung im Handwerk. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die praktischen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlernplänen zu vermittelnden Lehrstoff.


Gesellenprüfungen

Jede handwerkliche Berufsausbildung soll mit dem Abschluss der Gesellenprüfung enden. Die Abnahme der Zwischenprüfungen und der Gesellenprüfungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss, der durch die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland ermächtigt wurde, Prüfungen abzunehmen. Im Prüfungsausschuss sitzen Mitglieder selbständiger Handwerker und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens 1 Berufsschullehrer. Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Anmeldung zur Gesellenprüfung ist schriftlich an die Kammer oder die Innung zu richten, wobei Anmeldungs- und Prüfungstermine zu beachten sind. Auch sind die notwendigen Unterlagen zur Prüfung beizufügen.

Zur Gesellenprüfung ist zuzulassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet. Zur Gesellenprüfung ist zuzulassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte und Ausbildungsnachweise geführt hat. Die Gesellenprüfung gliedert sich in eine praktische und fachliche Fertigkeits- und Kenntnisprüfung. Die Fertigkeitsprüfung besteht aus einer Arbeitsprobe und dem Gesellenstück. Die Kenntnisprüfung gliedert sich in einzelne Prüfungsfächer. Über die Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer ein Zeugnis. Darin ist das Gesamtergebnis der Prüfung und die Ergebnisse der Prüfungsleistungen in Fertigkeits- und Kenntnisprüfungen festgehalten.

 

Ihre Ansprechpartner:

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland

Reiner Brinkrolf


Tel.:
0541 6929-520

Fax:
0541 40913-27

E-Mail:
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Werner Mönkediek


Tel.:
0541 6929-521
Fax:
0541 40913-28

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