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Einstiegsqualifizierung mit Handwerkskammer-Zertifikat

Die Einstiegsqualifizierung erleichtert den Weg in eine geregelte Ausbildung. Jugendliche unter 25 Jahren, die am 30. September des laufenden Ausbildungsjahres noch keine Lehrstelle gefunden haben, erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Ein Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.

Die Laufzeit des Qualifizierungsvertrages kann zwischen 6 und 12 Monaten betragen. Die Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Jugendlichen vertraglich geregelt. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Dafür hat die Handwerksorganisation 141 Qualifizierungsbausteine in 25 Berufen entwickelt. Die Einstiegsqualifizierung sollte idealerweise so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist.

Die Vergütung wird auf Antrag entweder von der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit oder der zuständigen ARGE oder Optionskommune monatlich nachträglich erstattet. Die Erstattung beträgt max. 212,00 € zuzüglich einem pauschlierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Jugendlichen ein Zeugnis des Betriebs und ein Zertifikat der Handwerkskammer.

icon EQ-Vertrag

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland

Judith Vosgerau


Tel.:
0541 6929-663

Fax:
0541 40913-13

E-Mail:
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