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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für die Finanzbuchhaltung zum 1. Oktober 2010 eine/n
Bilanzbuchhalter/in
Ihre Aufgaben:
- weitere Begleitung des Übergangs von kameraler zur kaufmännischen Buchführung
- Beratung und Durchführung komplexer Buchungsfälle
- Prüfung und Klärung bilanz- und steuerrechtlicher Fragestellungen
- Erstellung von GuV, Bilanz, Cashflow und Jahresabschluss nach HGB
- Auf- und Ausbau eines systemgestützen Berichtswesens
- prozessbezogene Weiterentwicklung der vorhanden Buchhaltungssoftware
- Mitwirkung bei der Bearbeitung und Abrechnung öffentlich geförderter Projekte
Nach erfolgreicher Einarbeitung ist mittelfristig eine Erweiterung Ihrer Aufgaben angedacht.
Ihr Profil:
- Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder kaufmännische Berufsausbil-dung mit Weiterbildung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/in oder ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Finanz- und Rechnungswesen
- mehrjährige, positionsbezogene Berufserfahrung (buchungs- und bilanzsicher) in Wirtschaft oder öffentlicher Verwaltung
- sehr gute IT-Kenntnisse (Buchhaltungssoftware, MS-Office)
- analytische und gewissenhafte Arbeitsweise, Teamfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit und Belastbarkeit
Unser Angebot:
- unbefristete Vollzeitstelle 39,8 Std. / Woche
- Eingruppierung: ab Entgeltgruppe 10 TV-L
Interesse? Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angabe Ihrer Verfügbarkeit und Gehaltsvorstellung per Post oder E-Mail zu. Für Fragen steht Ihnen Herr Ruschhaupt zur Verfügung.
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Geschäftsführer Zentrale Dienste Bramscher Str. 134 - 136 49088 Osnabrück 0541/6929-200
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Für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen suchen wir für unser Berufsbildungs- und TechnologieZentrum zum 1. Oktober 2010 eine/n Elektrotechnikermeister/in Ihre Aufgaben: - Unterweisung von Auszubildenden in der betriebsbegleitenden Ausbildung
- Unterweisung in Fort- und Weiterbildungslehrgängen
- Erstellung von Schulungsunterlagen und Lehrgangskonzepten und konzeptionelle Weiterentwicklung unseres Kompetenzzentrums Versorgungstechnik
Ihr Profil: - abgeschlossene Meisterprüfung oder Ingenieurstudium im Bereich Elektrotechnik mit umfangreichen theoretischen und praktischen Kenntnissen (Berufserfahrung erwünscht)
- sichere Anwendung des VDE-Regelwerks, der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und der Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
- fundierte Kenntnisse in der Steuerungs- / Automatisierungstechnik, Regelungstechnik und im Bereich bustechnischer Leitsysteme (EIB/Connex)
- gewissenhafte und handlungsorientierte Arbeitsweise
- Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
- Team- und Motivationsfähigkeit
Unser Angebot: - unbefristete Vollzeitstelle 39,8 Std. / Woche
- Vergütung gemäß des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Interesse? Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angabe Ihrer Verfüg-barkeit und Gehaltsvorstellung per Post oder E-Mail zu. Für Fragen steht Ihnen Herr Ruschhaupt zur Verfügung. Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Geschäftsführer Zentrale Dienste Bramscher Str. 134 - 136 49088 Osnabrück 0541/6929-200
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland führt nach § 91 Abs. 1 Nr. 8 HWO die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch, die die Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern begutachten. Die Sachverständigen werden nicht nur im Rahmen von Gerichtsverfahren tätig, sondern können auch mit der Erstellung von Privatgutachten beauftragt werden können. |
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Bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland ist eine Schlichtungsstelle nach § 91 Abs. 1 Nr. 11 HWO eingerichtet, die bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben mit dem Sitz im Bezirk der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland und deren Auftraggebern von einer Partei angerufen werden kann. Ziel der Schlichtung ist es, im beiderseitigen Interesse außergerichtlich eine kurzfristige, gütliche Lösung der Streitigkeit herbeizuführen und so langwierige, kostenintensive Prozesse zu vermeiden. |
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Die Bauschlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern über Bauleistungen aus Werkverträgen durch Herbeiführung eines Vergleiches zwischen den Parteien beizulegen.
Die Bauschlichtungsstelle ist anerkannte Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, so dass aus einem vor ihr geschlossenen Vergleich gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung stattfinden kann. Ein Bauschlichtungsverfahren stellt bei Problemen am Bau eine kostengünstige Alternative zu einem teuren, langwierigen Prozess mit unsicherem Ausgang dar, der zudem gerade im Baubereich häufig auch mit einem Vergleich abgeschlossen wird. |
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Der Steuerbonus für Handwerksleistungen soll nach dem Willen der Bundesregierung rückwirkend ab 1. Januar 2006 gelten. In einem aktuellen Informations-Faltblatt informiert der ZDH über die praktische Anwendung der Vereinbarung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerksleistungen für Betriebe und ihre Kunden. Sie finden den Flyer unter folgendem Link. |
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